Die Liste der Unterschriftsberechtigten ist von Sitzgesellschaften und anderen juristischen Personen auszufüllen, bei denen die zeichnungsberechtigten Personen nicht aus den Gesellschaftsdokumenten hervorgehen. Es sind die Unterschriften sämtlicher Organe, Hilfspersonen und Dritten, die gegenüber der Viseca zeichnungsberechtigt sind, bekanntzugeben. Füllen Sie dazu die Liste der Unterschriftsberechtigten aus.
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