Als Geschäftsreise gilt eine vorübergehende, bis 120 Kalendertage andauernde beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohn- oder Arbeitsort, unter Ausschluss des Arbeitsweges. Eingeschlossen sind maximal 14 Frei- oder Ferientage, direkt zu Beginn, während oder vor Ende der Geschäftsreise.
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